
Wärmepumpe mit Gasbrennwertheizung
Die Wärmepumpe als prominentestes Beispiel für hybride Heizungsanlagen liegt voll im Trend und erfreut sich als umweltfreundliche Grundlastheizung großer Beliebtheit. Das Prinzip der Wärmepumpe ist ebenso einfach wie genial: Frei verfügbare Umweltenergie wird über die Außenluft, das Erdreich oder das Grundwasser aufgenommen und auf ein höheres Temperaturniveau gebracht.
Dies wird meisst in Form eines individueller Sanierungsfahrplan dargestellt. Dieser enthält Vorschläge zur schrittweisen Verbesserung der Energieeffizienz, wenn der Eigentümer die energetische Sanierung nach und nach angehen will. Ein wichtiger Bestandteil der Energieberatung sind dabei die voraussichtlich anfallenden Sanierungskosten. Am Ende der Energieberatung erhalten die Eigentümer einen Energieberatungsbericht. Er wird von qualifizierten Energieberatern erstellt, die sich verpflichten, neutral zu beraten.
Kosten
Die auf Sie fallenden Beratungskosten für ein Ein- oder Zweifamilienhaus liegen durch die verbesserten Zuschüsse der BAFA seit Februar 2020 bei 325 €
GebäudeEnergieGesetz GEG hat die EnEV, das EnEG und EEWärmeG abgelöst
Das GEG tritt am 1. November 2020 in Kraft. Das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) sollen jetzt in ein neues Gesetz (dem GEG) zusammengeführt werden!
Ziel ist es ein einheitliches, auf einander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden zu schaffen.
Was gilt für Neubauten?
Eingeführt wird z.B. das „Modellgebäudeverfahren für Wohngebäude“ ! Es soll ein neues gleichwertiges Verfahren zum Nachweis der Einhaltung der energetischen Anforderungen bei der Errichtung von Wohngebäuden sein.
Was gilt für Bestandsgebäude?
…. Die energetische Qualität bestehender Gebäude darf nicht verschlechtert werden (§46). Die oberste Geschossdecke muss gedämmt werden (§47). Wenn Außenbauteile verändert oder erneuert werden (z. B. Fenster oder der Putz einer Außenwand), müssen dabei die in Anlage 7 genannten jeweiligen Mindeststandards hinsichtlich des Wärmedurchgangskoeffizient eingehalten werden (§48). …