AUTOR

Thomas Oberhaus

KATEGORIE

Audits & Energiemanagement Systeme

POST AM

JULI, 09.07.2020

SOZIALE MEDIEN

Morbi vitae purus dictum, ultrices tellus in, gravida lectus.

Unternehmer müssen erfolgreich wirtschaften, Kosten sparen und zugleich investieren, damit Sie wettbewerbsfähig bleiben. Energiekosten bilden einen nicht unerheblichen Posten in der Unternehmensbilanz. Diese entstehen durch aufwendige Produktionsprozessen und -anlagen, die Gebäudeheizung sowie IT-und Serversysteme für Büroräume. Das hohe Einsparpotenziale durch bessere Energieeffizienz, egal ob Sie ein kleines und mittleres Unternehmen (KMU) oder ein großes Unternehmen sind.

Diese Effizienzpotenziale bleiben allerdings zu oft ungenutzt, weil es im Betriebsalltag an der Zeit fehlt oder kein qualifizierter Mitarbeiter angestellt ist, um die Steigerung der Energieeffizienz systematisch anzugehen. Haben Sie den Energieverbrauch Ihrer Produktionsanlagen im Blick? Kennen Sie die Schwachstellen in Maschinen und Geräten wie Drucklufterzeugern und Kompressoren, wo besonders viel Energie verschwendet wird? Oder nutzen Sie vielleicht bereits eine Photovoltaikanlage auf dem Dach und möchten ihren selbsterzeugten Strom ins Netz einspeisen?

Mit einem effektiven Energiemanagementsystem können Sie Ihre Energieeffizienz steigern, indem Sie alle identifizierten Einsparpotenziale ausschöpfen.

Das Energiedienstleistungs-Gesetz (EDL-G) verpflichtet seit Dezember 2015 alle Nicht-KMU, einen Nachweis über die Reduzierung ihres Energieverbrauchs zu erbringen. Für alle, die sich damals für das Energieaudit gemäß EN 16247-1 entschieden haben, steht nun ein Wiederholungsaudit an – oder ein Umstieg auf ISO 50001:2018.
Stichtag war hier der 26.11.2019

Sie können wählen – Audit oder DIN 50 001

Unternehmen haben die Wahl zwischen unterschiedlichen Energiemanagementsystemen. Welches Instrument für Ihren Betrieb das passende ist, hängt von mehreren Faktoren ab, wie zum Beispiel der Unternehmensgröße und Ihren Energieeffizienzzielen.

Zur Erfüllung der EDL-G-Anforderungen standen schon 2015 drei Varianten zur Wahl:
Neben der Durchführung eines Energieaudits gemäß EN 16247-1 bestand auch die Möglichkeit, ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (EnMS) gemäß DIN EN ISO 50 001 oder alternativ auch ein Umweltmanagementsystem gemäß EMAS nachzuweisen.

Umweltmanagement (EMAS): das ist ein freiwilliges Umweltmanagement in der Europäischen Union, das Sie darin unterstützt, die Klimabilanz Ihres Betriebs beim Ressourcen- und Energieverbrauch kontinuierlich zu verbessern. Die Abkürzung EMAS bedeutet: „European Eco-Management und Audit-Scheme“ (Europäisches System für Umweltmanagement und –bilanz).

Mit einer ISO 50 001 Zertifizierung Ihres Energiemanagementsystems können Sie nachweisen, dass Sie in Ihrem Unternehmen energetisch sinnvoll wirtschaften und sicherstellen, dies kontinuierlich fortzusetzen. Mit der Zertifizierung können Sie auch nach außen glaubwürdig darstellen, dass Sie umweltbewusst handeln. So können Ihre (potenziellen) Kunden sehen, dass Sie einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende leisten.

Energieaudit alle vier Jahre

Zur Aufrechterhaltung der ISO 50001-Zertifizierung erfolgen jährliche Überwachungsaudits (Rezertifizierung alle drei Jahre), für die Validierung Ihrer EMAS-Umwelterklärung sind regelmäßige Überprüfungsintervalle festgelegt und EN 16247-1 verlangt nach vier Jahren ein richtlinienkonformes Energieaudit. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kontrolliert jährlich stichprobenartig, ob die Unternehmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen sind.

Der erste wichtige Schritt: Eine qualifizierte Energieberatung

Die Energieberatung ist ein erster wichtiger Schritt, wenn Sie ein zertifiziertes Energiemanagementsystem einführen, die Energieeffizienz steigern und das Nutzerverhalten im Betrieb optimieren wollen.

Energieberatung im Mittelstand

Für kleine und mittlere Unternehmen lohnt sich die Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand besonders: Sie zeigt wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzmaßnahmen in den Gebäuden und Anlagen Ihres Betriebs auf und wird vom BMWi mit einem Zuschuss von 80 Prozent und bis zu 6.000 Euro pro Beratung gefördert. Die Beratung mit Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand entspricht einem für größere Unternehmen verpflichtenden Energieaudit gemäß EU-Energieeffizienzrichtlinie (DIN EN 16247).